Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Der gesetzliche Beratungsbesuch sichert die Qualität der häuslichen Pflege – und gibt Ihnen als Angehörige oder Angehörigem einen festen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Ein regelmäßiger Termin, der für Klarheit sorgt
Wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen und dafür Pflegegeld erhalten, sieht der Gesetzgeber regelmäßige Beratungsbesuche vor. Eine erfahrene Pflegefachkraft schaut sich die Pflegesituation vor Ort an, bespricht mit Ihnen, was gut läuft und wo es Unterstützung braucht, und hält die wichtigsten Punkte schriftlich fest.
Der Besuch ist keine Kontrolle im negativen Sinn – er ist eine Chance, frühzeitig Überlastung zu erkennen, Ansprüche zu klären und Pflege langfristig tragbar zu machen.
PBK – Die Pflegeberatung ist bereits seit 2013 als Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI zugelassen – diese langjährige Erfahrung kommt Ihnen bei jedem Beratungsbesuch zugute.
Gesetzliche Grundlage: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungsbesuch halbjährlich abrufen – bei Pflegegrad 4 und 5 ist er zusätzlich vierteljährlich möglich. Wird der Besuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Der Beratungsrhythmus nach Pflegegrad
Halbjährlich abzurufen
- Pflegegrad 2 und 3 mit Pflegegeld: einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5 mit Pflegegeld: einmal pro Halbjahr, zusätzlich vierteljährlich möglich
- Bei Nichtabruf drohen Kürzungen des Pflegegeldes
Auf Wunsch nutzbar
- Pflegegrad 1: einmal pro Halbjahr, freiwillig
- Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst: ebenfalls halbjährlich möglich
- Jede zweite Beratung kann per Videokonferenz erfolgen, die erste findet in häuslicher Umgebung statt
Mehr als eine Pflichtaufgabe
So läuft der Beratungseinsatz ab
Terminvereinbarung
Wir stimmen einen Termin mit Ihnen ab – rechtzeitig vor Ablauf Ihres Beratungsintervalls.
Vor Ort oder per Video
Sie entscheiden, ob wir zu Ihnen kommen oder die Beratung online stattfindet.
Individuelle Einschätzung
Wir besprechen Pflegesituation, Belastung und offene Fragen ganz konkret.
Schriftliche Bestätigung
Wir melden den Besuch fristgerecht an Ihre Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Seit 1. Juli 2022 kann jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Mehr dazu auf unserer Seite Online-Beratung.
Fragen zum Beratungsbesuch
Was kostet mich der Beratungsbesuch?
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Kann die Beratung auch online stattfinden?
Wie läuft das bei privater Pflegepflichtversicherung?
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