PBKDie Pflegeberatung
Beratung anfragen
§ 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Der gesetzliche Beratungsbesuch sichert die Qualität der häuslichen Pflege – und gibt Ihnen als Angehörige oder Angehörigem einen festen Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Pasqual Dölling, Gründer und Geschäftsführer von PBK – Die Pflegeberatung Fachlich geprüft von Pasqual Dölling, examinierter Altenpfleger, Pflegedienstleitung und Pflegeberater nach § 7a SGB XI · Stand: August 2026
Pflegeberaterin bespricht mit einer älteren Dame und ihrer Tochter zu Hause die Pflegesituation
Was ist der Beratungseinsatz?

Ein regelmäßiger Termin, der für Klarheit sorgt

Wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen und dafür Pflegegeld erhalten, sieht der Gesetzgeber regelmäßige Beratungsbesuche vor. Eine erfahrene Pflegefachkraft schaut sich die Pflegesituation vor Ort an, bespricht mit Ihnen, was gut läuft und wo es Unterstützung braucht, und hält die wichtigsten Punkte schriftlich fest.

Der Besuch ist keine Kontrolle im negativen Sinn – er ist eine Chance, frühzeitig Überlastung zu erkennen, Ansprüche zu klären und Pflege langfristig tragbar zu machen.

PBK – Die Pflegeberatung ist bereits seit 2013 als Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI zugelassen – diese langjährige Erfahrung kommt Ihnen bei jedem Beratungsbesuch zugute.

Gesetzliche Grundlage: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungsbesuch halbjährlich abrufen – bei Pflegegrad 4 und 5 ist er zusätzlich vierteljährlich möglich. Wird der Besuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Wer ist wie oft dran?

Der Beratungsrhythmus nach Pflegegrad

Pflicht bei Pflegegeldbezug

Halbjährlich abzurufen

  • Pflegegrad 2 und 3 mit Pflegegeld: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5 mit Pflegegeld: einmal pro Halbjahr, zusätzlich vierteljährlich möglich
  • Bei Nichtabruf drohen Kürzungen des Pflegegeldes
Freiwillig möglich

Auf Wunsch nutzbar

  • Pflegegrad 1: einmal pro Halbjahr, freiwillig
  • Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst: ebenfalls halbjährlich möglich
  • Jede zweite Beratung kann per Videokonferenz erfolgen, die erste findet in häuslicher Umgebung statt

Quelle: § 37 Abs. 3 SGB XI, sozialgesetzbuch-sgb.de

Pflegeberaterin erklärt einer Familie Unterlagen zur Pflegeversicherung
Warum das sinnvoll ist

Mehr als eine Pflichtaufgabe

Frühwarnsystem für ÜberlastungWir erkennen Anzeichen von Erschöpfung, bevor sie zur gesundheitlichen Krise werden.
Individuelle Lösungen statt StandardantwortenJede Pflegesituation ist anders – wir schauen genau hin, statt Checklisten abzuarbeiten.
Zugang zu weiteren LeistungenVerhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung – wir zeigen, was Ihnen zusteht.
Ihr Pflegegeld bleibt gesichertWir dokumentieren den Besuch fristgerecht gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Ablauf

So läuft der Beratungseinsatz ab

Terminvereinbarung

Wir stimmen einen Termin mit Ihnen ab – rechtzeitig vor Ablauf Ihres Beratungsintervalls.

Vor Ort oder per Video

Sie entscheiden, ob wir zu Ihnen kommen oder die Beratung online stattfindet.

Individuelle Einschätzung

Wir besprechen Pflegesituation, Belastung und offene Fragen ganz konkret.

Schriftliche Bestätigung

Wir melden den Besuch fristgerecht an Ihre Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Seit 1. Juli 2022 kann jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Mehr dazu auf unserer Seite Online-Beratung.

Häufige Fragen

Fragen zum Beratungsbesuch

Was kostet mich der Beratungsbesuch?
Nichts. Der Beratungsbesuch wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und den Pflichtbesuch nicht abrufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir erinnern Sie rechtzeitig, damit das nicht passiert.
Kann die Beratung auch online stattfinden?
Ja, jede zweite Beratung kann per Videokonferenz durchgeführt werden. Die erste Beratung nach Pflegegradeinstufung findet in häuslicher Umgebung statt.
Wie läuft das bei privater Pflegepflichtversicherung?
Bei privater Pflegepflichtversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip: Sie erhalten von uns eine Rechnung, begleichen diese zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Rechnungsstellung, damit die Erstattung reibungslos läuft.

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Wir melden uns innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen zurück.