Treppenlift statt Umzug
Ein Treppenlift kann den Unterschied machen zwischen einem Umzug ins Heim und einem weiteren Jahrzehnt im eigenen Zuhause. Wir erklären, wie die Pflegekasse sich beteiligt, worauf es bei der Reihenfolge ankommt – und vermitteln Ihnen auf Wunsch eine kostenfreie Beratung.
Bis zu 4.180 Euro Zuschuss – auch schon ab Pflegegrad 1
Ein Treppenlift zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 Euro zuschießen, wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt (Bundesgesundheitsministerium).
Der Betrag gilt pro Maßnahme, nicht einmalig fürs Leben: Verändert sich die Pflegesituation später so, dass ein weiterer Umbau nötig wird, ist ein erneuter Zuschuss möglich.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden – also bis zu 16.720 Euro für eine gemeinsame Maßnahme.
Wichtig – die Reihenfolge: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wird zuerst gekauft und eingebaut, lehnen Pflegekassen den Zuschuss regelmäßig ab. Für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen gilt eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen (BMG).
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI
Typische Anzeichen, dass die Treppe zum Problem wird
Die meisten Familien warten zu lange – oft bis nach dem ersten Sturz. Diese Signale sollten Sie ernst nehmen:
Anzeichen
- Die Treppe wird nur noch selten oder gar nicht mehr genutzt
- Das Schlafzimmer wird ins Erdgeschoss verlegt
- Beim Hochgehen sind mehrere Pausen nötig
- Es gab bereits einen Sturz oder Beinahe-Sturz
- Das Bad im Obergeschoss wird gemieden
Mögliche Lösungen
- Sitzlift für gerade Treppen – die häufigste und günstigste Variante
- Kurvenlift für Treppen mit Wendung oder Podest, maßgefertigt
- Außenlift für Treppen am Hauseingang oder zur Terrasse
- Plattformlift, wenn ein Rollstuhl mitfahren muss
- Kombination mit Haltegriffen und Schwellenabbau
In vier Schritten zum Treppenlift
Situation klären
Wir schauen gemeinsam, ob ein Lift die richtige Lösung ist und ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden sollte.
Beratung vor Ort
Unser Kooperationspartner vermisst Ihre Treppe kostenfrei und erstellt ein unverbindliches Angebot.
Antrag stellen
Mit dem Angebot beantragen Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse – vor der Auftragsvergabe. Wir unterstützen Sie dabei.
Einbau
Nach der Zusage wird montiert. Ein gerader Lift ist meist an einem Tag einsatzbereit.
Warum wir mit Acorn zusammenarbeiten
Wir bauen keine Treppenlifte. Was wir können: einschätzen, ob ein Lift sinnvoll ist, und Sie mit einem Anbieter zusammenbringen, bei dem Beratung und Ausführung aus einer Hand kommen.
Lösungen auch für kurvige Treppen, dank patentiertem Schienensystem besonders platzsparend.
Beratung, Montage und Wartung aus einer Hand, ohne Zwischenhändler.
24 Monate Herstellergarantie, auf Wunsch individuell verlängerbar.
Ein Großteil der Modelle lässt sich über den Pflegekassen-Zuschuss abdecken.
Kostenfreie Beratung zum Treppenlift anfragen
Wir leiten Ihre Anfrage an unseren Kooperationspartner Acorn weiter. Die Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Gut zu wissen: ACORN Treppenlifte GmbH ist unser Kooperationspartner. Für Sie entstehen keine Kosten, und Ihre Anfrage ist unverbindlich. Unsere Pflegeberatung selbst bleibt davon unberührt.
* Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an ACORN Treppenlifte GmbH, Erkrather Straße 234B, 40233 Düsseldorf, partner@acorntreppenlifte.de. Selbstverständlich haben Sie außerdem das Recht auf Auskunft über die übermittelten Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung.